ARGE Landes-Kanu-Verband Rheinland-Pfalz e.V.
Präsidium / Stand 04.12.2010
www.kanu-rheinlandpfalz.de
ARGE-LKV-RLP@web.de

 

Bankverbindung

    Mainzer Volksbank
    Konto: 0670 526 011
    BLZ:    551 900 00

Vereinsregister:

    AG Mainz VR 40001

 

PRÄSIDIUM

Alt-Präsident / bis 31.05.2009 (aus gesundheitl. Gründen niedergelegt):
    Werner Homann
    Sachsenstr. 6, 56068  Koblenz
    Tel/pr 0261 - 3 79 45   Fax/pr:  0261 - 973 58 43
    eMail: wernerhomann_koblenz@t-online.de

Präsident:  

    Michael Weber         ( zusätzl. mit Schwerpunkt  Kanu-Slalom)
    Euchariusstr. 32, 54290  Trier
    Tel/pr 0651 - 30 75 14   Fax/pr:  0651 - 99 33 023
    Tel/di 0651 - 81 00 737    Fax/di: 

- Vize-Präsident / Pfalz ( Schwerpunkt  Kanu-Rennsport):

    Jörn von zur Mühlen
    Karl-Peters-Str. 60, 67657  Kaiserslautern
    Tel/pr 0631 - 444 84   Fax/pr:  0631 - 340 37 87
    Tel/di  0631 - 470 770   Fax/di:  0631 - 340 37 87
    eMail: j.vzm@gmx.de

- Vize-Präsident / Rheinhessen ( Schwerpunkt  Kanu-Wildwasser):

    Klaus Anderweit
    Sachsenring 24, 67583  Guntersblum
    Tel/pr 06249 - 76 25   Fax/pr: 
    Tel/di     Fax/di: 
    eMail: k.anderweit@ewr-online.de

- (Vize-Präsident / Rheinland:
à derzeit kein Vize-Präs.-Status)
    Michael Weber
    Euchariusstr. 32, 54290  Trier
    Tel/pr 0651 - 30 75 14   Fax/pr:  0651 - 99 33 023
    Tel/di 0651 - 81 00 737    Fax/di: 
    eMail: michaelweber.kvr@gmx.de

- Vize-Präsident Finanzen:

    Hans Pracht
    Turmstr. 51, 55120  Mainz
    Tel/pr 06131 - 682 850    Fax/pr:      
    Tel/di  
    eMail:

Schriftführer:

    Gerlinde Danner
    Wackenpfad 4, 66482  Zweibrücken
    Tel/pr 06332 - 444 61   Fax/pr: 06332 - 444 61
    Tel/di   Fax/di:  
    eMail: danner-zw@t-online.de

Sportwarte der Landes-Kanu-Verbände

- Kanu-Rennsport
    Pfalz  /  Jörn von zur Mühlen
    Rheinhessen  /  Oliver Weirich
    Rheinland  /  Jürgen Straub
- Kanu-Slalom
    Pfalz  /  Walter Danner
    Rheinhessen  /  nn
    Rheinland  /  Peter Mannheim
- Kanu-Wildwasser
    Pfalz  /  Karl-Friedrich Schneider
    Rheinhessen  /  ...
    Rheinland  /  Rainer Marx.

 

Kassenprüfung

Kassenprüfer:
   Dieter Herding
   Osloer Weg  46, 67069  Ludwigshafen/Rh
   Tel/pr 0621-66 58 83 Fax/pr:  
   eMail: dherding@t-online.de

Kassenprüfer:

   Manfred Raspel
   Winninger Str. 39, 56072  Koblenz
   Tel 0261 - 45950   Fax:
    e_Mail:   

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Hinweis:

Nach Beschluss des damaligen Geschäftsführenden Präsidiums übernahmen die Vize-Präsidenten
jeweils die Leitung gemäß der oben angegebenen Leistungssport-Ressorts.

 

 

 

ARGE Landes-Kanu-Verband Rheinland-Pfalz e.V.

Auszug aus der Satzung

 

 

§11   Präsidium

(1)     Das Präsidium setzt sich zusammen aus:

-    dem Präsidenten

-    bis zu drei Vize-Präsidenten

-    dem Schatzmeister

-    dem Schriftführer

-    den Sportwarten für die Kanu-Leistungssport-Disziplinen der drei beteiligten Kanu-Verbände. Die Sportwarte sollen sich auf jeweils einen Vertreter einigen.

Weitere Präsidiumsmitglieder können bei Bedarf von der Mitgliederversammlung eingesetzt werden.

Darüber hinaus kann das Präsidium zu seinen Sitzungen fachkundige Personen punktuell einladen.

(2)     Mit Ausnahme der Vizepräsidenten und der Sportwarte werden alle Präsidiumsmitglieder von der Mitgliederversammlung gewählt. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Sie bleiben bis zur ordnungsgemäß durchgeführten Neuwahl im Amt.

(3)     Zum Präsidenten der ARGE kann einer der drei Präsidenten der beteiligten Kanu-Verbände Pfalz, Rheinhessen und Rheinland oder eine andere natürliche Person gewählt werden, die als Mitglied in einem Verein oder als Einzelmitglied in einem der drei beteiligten Kanu-Verbände geführt wird. Wird einer der Präsidenten der drei Kanu-Verbände zum Präsidenten der ARGE gewählt, so reduziert sich die Zahl der Vize-Präsidenten auf zwei.

(4)     Vize-Präsidenten sind die von den Mitgliedern gemäß deren Satzung gewählten Präsidenten.

(5)     Der Präsident und die Vizepräsidenten bilden zusammen mit dem Schatzmeister das geschäftsführende Präsidium.

(6)     Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist das geschäftsführende Präsidium. Es vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.

(7)     Die ARGE wird jeweils durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums vertreten. Im Innenverhältnis der ARGE gilt, dass die Vize-Präsidenten nur bei Verhinderung des Präsidenten tätig werden können.

(8)     Das Präsidium soll mindestens einmal im Jahr tagen. Die Einladung mit Bekanntgabe der Tagesordnung hat schriftlich durch den Präsidenten unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zu erfolgen.